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DU WILLST DABEI SEIN?

Lade Dir das Anmeldeformular herunter und schicke dieses ausgefüllt an:

Verein zur Förderung der Jugendkultur Dortmund e.V.
Leopoldstr. 50-58
44147 Dortmund

Wenn Du Fragen hast, stehen wir Dir telefonisch unter 
0231 / 50 25 147
oder per E-Mail unter info@skate-in-do.de zur Verfügung.

DER VEREIN BIETET FOLGENDE MÖGLICHKEITEN DER MITGLIEDSCHAFT:

  • Aktive Mitgliedschaft
  • Erweiterte aktive Mitgliedschaft
  • Fördernde Mitgliedschaft
  • Ehren-Mitgliedschaft

AKTIVE MITGLIEDSCHAFT

Die aktive Mitgliedschaft gilt für alle ausführenden Skateboardsportler, die aktiv am Geschehen des Vereins teilnehmen möchten. Sie sollen die Möglichkeiten haben, die Vereinsanlagen zu nutzen, sowie an den Vereinsaktivitäten kostenlos oder vergünstigt teilzunehmen. Der Verein vertritt ihre Interessen öffentlich. Der Beitrag für diese Mitgliedschaft beläuft sich auf 60 € pro Jahr und wird per Lastschrift eingezogen.

ERWEITERTE AKTIVE MITGLIEDSCHAFT

Diese Mitgliedschaft ähnelt der aktiven Mitgliedschaft in ihren Grundsätzen, sie ist jedoch durch ein ehrenamtliches Amt des jeweiligen Mitgliedes erweitert. Diese Mitgliedschaft beinhaltet das Recht auf eine kostenlose Teilnahme aller Vereinsaktivitäten und die Möglichkeit auf das Mitwirken und Planen von einzelnen Vereinsprojekten. Der finanzielle Beitrag beläuft sich ebenfalls auf 60 € pro Jahr und wird per Lastschrift eingezogen.

FÖRDERNDE MITGLIEDSCHAFT (PASSIVE MITGLIEDSCHAFT)

Die Aufgabe des fördernden Mitgliedes ist lediglich die finanzielle und symbolische Unterstützung des Vereines in seiner Philosophie und seinen Tätigkeiten. Die Fördermitglieder des Vereines haben das gleiche Recht auf Informationen über die Vereinsaktivitäten und der Teilnahme an Mitgliederversammlungen, ihnen wird jedoch das Stimmrecht vorenthalten. Die Beitragshöhe für Fördermitglieder ist frei wählbar.

EHREN-MITGLIEDSCHAFT

Ehrenmitglieder können lediglich jene werden, die sich im besonderen Maße für den Verein eingesetzt haben, oder ihre Position als Botschafter des guten Willens zu Gunsten des Vereines zur Verfügung stellen. Diese Mitgliedschaft kann nicht beantragt werden sondern muss nach Nominierung durch den Vorstand des Vereines von der Mitgliederversammlung bestimmt werden. Es wird kein monatlicher Beitrag erhoben.