Beitragsverordnung

§1 Aufnahme

1. Der Verein zur Förderung der Jugendkultur e.V. nimmt neue Mitglieder zum ersten des Monats auf. Wer im Laufe eines Monats eintritt zahlt den Beitrag für den laufenden Monat. Wenn der Beitritt nach dem 20. Eines Monats erfolgt so Beginnt die Mitgliedschaft unmittelbar und die Beitragszahlungen ab dem 1. Tag des Folgemonats.

2. Es wird eine Aufnahmebeitrag von 10,00€ erhoben.

3. Die Beiträge können monatlich vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich per Bankeinzug gezahlt wer- den. Der erste Bankeinzug erfolgt mit dem ersten eines Monats nach dem Eintritt des Mitgliedes. Bei- träge die bar bezahlt werden können ausschließlich als Jahresbeitrag bezahlt werden. Beiträge für neue Mitglieder können ab dem Datum des Eintritts bis maximal Ende des Kalenderjahres bezahlt werden. Ab dem Ersten des Jahrs sind ganzjährige Buchungen für alle bis dann angemeldete Mitglieder möglich.

4. Etwaige Rücklastkosten im Zusammenhang, mit dem Lastschriftverfahren werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

5. Jedes Vereinsmitglied erhält nach dem Eintritt in den Verein einen Mitgliedsausweis. Der Verlust dieses Ausweises ist der Verwaltung zu melden und für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr von 1,00€ erhoben.

6. Kommt ein Mitglied seiner Verpflichtung der Beitragszahlung nicht nach, wird ihm eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14Tagen zugestellt. Wird die Rechnung nicht innerhalb der befristeten Zeit begli- chen so erhält der das Mitglied eine Mahnung mit einer weiteren Zahlungsfrist von 7 Tagen. Erfolgt nach der Mahnung erneut keine Zahlung, so wird das Ausschluss verfahren laut §4 Abs. 3 der Vereinssatzung eingeleitet. Die Kosten für die Zustellung der Benachrichtigungen trägt das Mitglied.

§2 Beitragssätze

1. Jugendliche und Erwachsene als aktive Vereinsmitglieder monatlich 5,00€ jährlich 60,00€

2. Jugendliche und Erwachsene als Fördermitglieder mindestens monatlich 2,00€ jährlich 24,00€

3. Ehrenmitglieder des Vereins monatlich 0,00€ jährlich 0,00€ (Ehrenmitglieder werden vom Vorstand gewählt)

§3 Austreten

Die Mitglieder des Vereines haben das Recht ihre Mitgliedschaft zu einem ihnen beliebigen Zeitraum
zu kündigen. Die Kündigung wird jeweils dann zum Ende des jeweiligen Quartals gelten gemacht wenn die Kündigung länger als 30Tage vor Ende des Quartals in schriftlicher Form Brief/E-Mail beim Vorstand eingegangen ist.

§4 Inkrafttreten Diese Beitrittsordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Jonathan Meißner (1. Vorsitzender)